Seit ihrer Grundung im Jahre 1961 gehort es zu den Aufgaben der Organisation fur wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), ihre Mitgliedstaaten dabei zu unterstutzen, die Freizugigkeit des internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehrssowie die schrittweise Liberalisierung des Kapitalverkehrs zu fordern. Dieses Ziel, das im Ubereinkommen uber die OECD niedergelegt ist, findet im Hinblick auf Dienstleistungen und Kapitalverkehr seinen konkreten Ausdruck im Kodex der Liberalisierung des Kapitalverkehrs einerseits und im Kodex der Liberalisierung der laufenden unsichtbaren Operationen andererseits.Dieser Benutzerleitfaden ist dazu gedacht, zu einem besseren Verstandnis der Grundsatze und Verfahren der OECD-Kodizes beizutragen. Er erlautert ferner ausfuhrlichden Geltungsbereich der Kodizes und kann somit deren Benutzern als Orientierungshilfedienen.