Gegenstand der Arbeit bildet die institutionelle Struktur der Wirtschaftsintegration in der Gemeinschaft Unabhangiger Staaten (GUS), die Ende 1991 von den UdSSR-Staaten gegrundet wurde. Die Verfasserin bewertet die Organstruktur der GUS anhand der rechtlichen Parallelen mit der EU und erarbeitet Losungsvorschlage fur die regelungsbedurftigen institutionellen Probleme der GUS. Zu Beginn erlautert die Autorin die grundlegenden Theorien und Begriffe der Wirtschaftsintegration, die den Rahmen fur die Untersuchung der Integrationsprozesse in der GUS bilden. Anschliessend werden der Gang, die Rechtsgrundlagen und der erreichte Stand der Integration innerhalb der GUS dargestellt. Schwerpunkt der Arbeit bildet die Untersuchung der institutionellen Gestaltung der GUS. Nach einer uberblicksartigen Darstellung der Organstruktur der GUS folgt eine detaillierte Untersuchung derjenigen GUS-Organe, die sich an der Gestaltung der Wirtschaftsintegration am intensivsten beteiligen. Dies sind der Rat der Staatschefs, das Exekutivsekretariat, das Zwischenstaatliche Wirtschaftskomitee, das Wirtschaftsgericht und die Interparlamentarische Versammlung der GUS. Bezuglich jedes der funf GUS-Organe werden die Rechtsgrundlagen, Struktur, Kompetenzen, Beschlussfassung und Handlungsformen analysiert sowie ein Vergleich mit dem entsprechenden Organ der EU gezogen. Das letzte Kapitel ist der Rechtsnatur der GUS gewidmet. Die GUS wird als eine lose volkerrechtliche Staatenverbindung qualifiziert, die uber keine Rechtspersonlichkeit, keine Volkerrechtssubjektivitat und keine supranationalen Eigenschaften wie die EU verfugt. Es wird ihr jedoch auch ohne Vorliegen der supranationalen Elemente potentielle Funktionsfahigkeit zugewiesen. In der Zusammenfassung bewertet Balayan die gegenwartige Organstruktur der GUS mit dem vorhandenen Ubergewicht der nationalen Interessen als integrationshindernd. Die Moglichkeit einer Weiterentwicklung der GUS zu einer supranationalen Gemeinschaft wird vorerst nur