Der Autor untersucht, ob und wie die noch unzureichenden chinesischen Regelungen fur den Glaubigerschutz vor der Eroffnung des Insolvenzverfahrens zu verbessern sind. Das bisherige Sicherungssystem im Eroffnungsverfahren ist zu einfach und ohne Flexibilitat. In Anbetracht der Tatsache, dass im Insolvenzeroffnungsverfahren die Interessen von Schuldnern und Glaubigern in besonderem Mae aufeinandertreffen, stehen folgende Problembereiche im Vordergrund: Der Schutz vor Vermogensverschiebungen des Schuldners im Eroffnungsverfahren, der Schutz vor dem ungeregelten Zugriff der Glaubiger auf das schuldnerische Vermogen sowie die Sicherung des im Eroffnungsverfahren verschobenen Schuldnervermogens nach der Verfahrenseroffnung.