Das Bundesteilhabegesetz verlangt einen Paradigmenwechsel der Eingliederungshilfe. Die Institutionenzentrierung der Leistungen soll durch Personenzentrierung ersetzt werden. Der Schlussel zu dieser fundamentalen Veranderung liegt im Recht der Vertrage, die die Trager der Eingliederungshilfe mit den Leistungserbringern schlieen. Rosenows Untersuchung zeigt, dass und wie institutionenzentrierte Strukturen leistungsvereinbarungsrechtlich konstruiert und spater gegen die Reformen der 1990er Jahre abgesichert wurden. Ein Schwerpunkt seiner Untersuchung liegt auf der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum Leistungsvereinbarungsrecht der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe, die - so sein Ergebnis - bis 2018 der anstaltlichen Denktradition verhaftet blieb und so mageblich dazu betrug, dass die Reformen des Sozialhilferechts der 1990er-Jahre in der Praxis unterlaufen werden konnten. Im letzten Teil untersucht der Autor das Leistungsvereinbarungsrecht der reformierten Eingliederungshilfe. Dabei gilt sein zentrales Interesse der Frage, welche Bedingungen Leistungsvereinbarungen erfullen mussen, um die Voraussetzungen fur personenzentrierte Leistungen der Eingliederungshilfe zu schaffen - wie 95 SGB IX es verlangt.