Der Band untersucht das Verhaltnis zwischen Liturgie und Musik im birituellen Mailand im 18. Jahrhundert. Die Rituszugehorigkeit einer Kirche bestimmte ihre liturgische Musik. Wahrend in den meist den romischen Ritus zelebrierenden Klostern ein ausgelassener Theaterstil mit uppigem Orchesterpart vorherrschte, war den ambrosianischen Bistumskirchen ein auf Textverstandlichkeit ausgerichteter a cappella-Stil eigen. Letzterer stand im Geiste der katholischen Aufklarung, des Tridentinums und der Dekrete Carlo Borromeos von 1565. Der Autor geht der Frage nach, wie der jeweilige Ritus, d.h. der ambrosianische wie auch der romische, figuralmusikalisch vertont wurde und wie sich die Biritualitat insgesamt auf die liturgische Musik Mailands auswirkte.