Das Verhaltnis zwischen dem Anlegerschutz und Kapitalschutz betrifft den aktienrechtlichen Kapitalerhaltungsgrundsatz und die kapitalmarktrechtliche Emittentenhaftung aufgrund einer Informationspflichtverletzung. Dem Anlegerschutz kommt sowohl im turkischen als auch im deutschen Rechtssystem ein besonderer Stellenwert zu, wobei die Entschadigung der getauschten Anleger durch die Gesellschaft zu einer moglichen Kollision mit den Kapitalschutzschranken fuhren kann. Diese Arbeit versucht die Zweifelsfragen unter Betrachtung des turkischen und deutschen Rechts zu klaren, ob und inwieweit dem Anlegerschutz ein Vorrang vor dem Kapitalschutz eingeraumt werden soll, und ob die Problemlosung den europaischen Vorschriften entgegenstehen wurde.