Die Reglementierung kassenarztlicher Vergutung stellt die Frage danach, ob und welche verfassungsrechtlichen Masstabe Gesetzgeber und Selbstverwaltung zu beachten haben. Die vorliegende Untersuchung weist unter stetigem Bezug auf die 368 f ff. RVO vor dem Hintergrund eines zeitgerechten Grundrechtsverstandnisses u.a. die aktuelle Bedeutung der -Freiberuflichkeit- und der -sozialen Bindung- des Arztes als Element kassen(zahn-)arztlicher Berufsfreiheit (Art. 12 I GG) auf. Bei der Untersuchung der Verfassungsgemassheit der in 368 f ff. RVO getroffenen Neuregelung spricht sich der Verfasser fur eine strenge Orientierung am Grundsatz der Verhaltnismassigkeit aus. Hierbei wird die Forderung nach Beachtung des Ziels der -grosstmoglichen Sachgerechtigkeit- gestellt, die die Frage nach der Verhaltnismassigkeit einer Massnahme von der Untersuchung des reglementierten oder zu reglementierenden Sachbereiches der kassenarztlichen Versorgung abhangig macht. Im Ergebnis wird die Verfassungsgemassheit der 368 f ff. RVO bejaht."