Mit dem Jahressteuergesetz 2022, welches am 21. Dezember 2022 in Kraft getreten ist, wurde r ckwirkend ab 1.1.2022 die Steuerbefreiung obligatorisch. Mit der sachlich nicht zu begr ndenden r ckwirkenden Steuerbefreiung verlieren die PV-Betreiber die Verlustverrechnungsm glichkeit f r das Jahr 2022. Aus Folge der r ckwirkenden Steuerbefreiung und dem Abzugsverbot ab 2022 werden von den Finanzbeh rden Investitionsabzugsbetr ge f r 2021 r ckg ngig gemacht und bereits ausgezahlte Steuererstattungen von den PV-Betreibern zur ckgefordert. Das Jahressteuergesetz 2022 ist handwerklich schlecht, nicht zu Ende gedacht und hat juristische L cken. Wir halten das r ckwirkende Verlustverrechnungsverbot f r das Jahr 2022 und die R ckg ngigmachung von Investitionsabzugsbetr gen bei der Steuerfestsetzung 2021 oder auch fr here Jahre f r unzul ssig und begr nden unsere Auffassung in dieser Stellungnahme. Wir haben mit dem 7G/IAB-COMPLEX eine Community begr ndet und f hren verschiedene Musterprozesse, um die Vorgehensweise des Gesetzgebers und der Finanzbeh rden gerichtlich pr fen zu lassen.