Der medizinisch-technologische Fortschritt der vergangenen Jahrzehnte hat zu einer hochtechnisierten und einfach zuganglichen Schwangerenvorsorge gefuhrt. Mit 15 GenDG hat der Gesetzgeber die Zulassigkeit pranataldiagnostischer Kontrollen erstmals gesetzlich geregelt. Kritikpunkte an dieser Regelung gibt es jedoch viele: Die in der Praxis nur schwer umsetzbaren Aufklarungs- und Beratungserfordernisse, die Regelung zu sog. spatmanifestierenden Krankheiten ( 15 Abs. 2 GenDG), die Einsetzung der Gendiagnostik-Kommission usw. Die Arbeit zeigt auf, dass der Gesetzgeber mit 15 GenDG zwar einen ausreichenden Ungeborenenschutz gewahrleistet, dabei jedoch ungerechtfertigt in die Grundrechte der Schwangeren eingreift. Auch die Einsetzung einer Expertenkommission zur Konkretisierung der Voraussetzungen des 15 Abs. 1 S. 1 GenDG erweist sich als verfassungsrechtlich problematisch. Die Arbeit schliesst mit einem rechtspolitischen Vorschlag fur eine Novellierung des 15 GenDG.