Anders als zum Beispiel im deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht, ist Adressat der in Art. 15 VO 17 zum EWG-Vertrag angedrohten Geldbusse ausschliesslich das Unternehmen oder die Unternehmensvereinigung. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Problematik der Schuldfeststellung bei juristischen Personen, insbesondere die Frage, wie sich das klassische strafrechtliche Schuldprinzip und die Zurechnungsregelung des Art. 15 VO 17 zueinander verhalten. Daraus hergeleitete Folgen fur die Handhabung der Vorschrift werden unter Einbeziehung einer Darstellung der bisherigen Entscheidungspraxis erortert."