Das Kulturgutschutzgesetz (KGSG) regelt neben den klassischen Materien des Kulturguterschutzes - dem Abwanderungsschutz und dem Ruckgaberecht - auch den Handel mit Kulturgut. Unter anderem normiert das KGSG erstmals ein Verkehrsverbot in Bezug auf kulturelle Objekte sowie sog. Sorgfaltspflichten, die grundsatzlich vor jedem Inverkehrbringen von Kulturgutern zu erfullen sind. Die Arbeit beschaftigt sich mit der Frage, welchen Beitrag die Sorgfaltspflichten und das mit ihnen assoziierte Verkehrsverbot fur den Kulturguterschutz leisten konnen. Ausgehend von einer allgemeinen Analyse der Funktionen handelsbezogener Massnahmen im Rahmen des Kulturguterschutzes wird untersucht, ob die entsprechenden Instrumente des KGSG einen Platz innerhalb dieses Gefuges finden konnen. Die Arbeit zeigt auf, dass ein wirksamer handelsbezogener Kulturguterschutz konzipierbar ist. Dabei offenbart sie die besondere Bedeutung und das Wirkpotential handelsbezogener Massnahmen fur den Schutz archaologischer Kulturguter.