Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Duale Hochschule Baden-W rttemberg Mannheim, fr her: Berufsakademie Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Den Vorschriften des technischen Arbeitsschutzes kommt insoweit eine Doppelwirkung zu, als Schutzpflichten ber 618 Abs. 1 BGB in das einzelne Arbeitsverh ltnis hineinwirken. Sie begr nden dann zus tzlich zu einer ffentlich-rechtlichen Pflicht eine privatrechtliche Verpflichtung, die der Arbeitgeber gegen ber dem einzelnen Arbeitnehmer zu erf llen hat. Arbeitnehmer haben nach 5 Abs. 1 ArbSchG in Verbindung mit 618 Abs. 1 BGB Anspruch auf eine Beurteilung der mit ihrer Besch ftigung verbundenen Gef hrdung. 5 Abs. 1 ArbSchG r umt dem Arbeitgeber bei dieser Beurteilung einen Spielraum ein. Der Betriebsrat hat bei dessen Ausf llung nach 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG mitzubestimmen. Der einzelne Arbeitnehmer kann deshalb nicht verlangen, dass die Gef hrdungsbeurteilung nach bestimmten von ihm vorgegebenen Kriterien durchgef hrt wird.