Dieses Buch untersucht die Be- und Anstellungsverhaltnisse im durch seine dualistische Struktur gepragten deutschen Borsenwesen. Die Borse als Anstalt des offentlichen Rechts administriert den Borsenhandel durch ihre Organe. Getragen wird diese Anstalt vom Borsentrager, der durchweg eine juristische Person des Privatrechts ist. Da den Borsentrager nach dem Borsengesetz die Pflicht trifft, der Borse die fur den Borsenbetrieb erforderlichen personellen Mittel zur Verfugung zu stellen, werden die Organmitglieder zwar von der Borse bestellt, ihre Dienstvertrage aber mit dem Borsentrager geschlossen. Der Autor arbeitet die Besonderheiten der Rechtsstellung dieser Organmitglieder heraus.