Der Autor beschaftigt sich mit der rechtshistorischen Entwicklung des Anwartschaftsrechts beim Kauf unter Eigentumsvorbehalt. Er untersucht die Fragen: Warum hielt die Rechtsprechung die richterrechtliche Anerkennung der Position des Vorbehaltskaufers als Anwartschaftsrecht fur notwendig? Warum griff sie dabei auf den Begriff Anwartschaftsrecht zuruck und welche Uberlegungen wurden dazu in Betracht gezogen? Der Autor schlussfolgert aus den Ergebnissen der Untersuchung, dass das Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskaufers als ein Mittel eingefuhrt wurde, die Diskrepanz zwischen der zivilrechtlichen Form des Eigentumsvorbehalts und seinem auf Sicherung beschrankten wirtschaftlichen Zweck zu beheben.