Die Arbeit befasst sich schwerpunktmaig mit dem postmortalen Schutz und der Ubertragbarkeit des allgemeinen Personlichkeitsrechts. Sie vergleicht die fur das allgemeine Personlichkeitsrecht entwickelten Grundsatze mit den fur das Urheberpersonlichkeitsrecht geltenden Regelungen. Angesichts diverser Parallelen zwischen beiden Rechten kommt die Arbeit zu dem Ergebnis, dass sowohl die ideellen als auch die materiellen Bestandteile des allgemeinen Personlichkeitsrechts ebenso wie das Urheberpersonlichkeitsrecht nach dem Tode des Rechtstragers auf die Erben ubergehen sollten. Daruber hinaus legen die bestehenden Gemeinsamkeiten eine rechtliche Gleichbehandlung beider Rechte hinsichtlich ihrer Ubertragbarkeit nahe. Die Arbeit spricht sich fur die Moglichkeit dinglicher Rechtsgeschafte aus.