Interinstitutionelle Vereinbarungen existieren als Teil der institutionellen Praxis der Europaischen Gemeinschaft beinahe seit deren Grundung. Ein Uberblick uber die vielfaltigen Ubereinkunfte, die in den 90er Jahren geschlossen wurden, verdeutlicht den bemerkenswerten Bedeutungszuwachs, den diese gerade in jungerer Zeit als Quelle des Gemeinschaftsrechts erfahren haben. Gegenstand der Arbeit sind die rechtlichen Probleme, die sich aus dieser institutionellen Praxis ergeben. Nach einem Uberblick uber die wichtigsten bestehenden Ubereinkunfte werden vor allem die zentralen Fragen der gemeinschaftsrechtlichen Zulassigkeit, der moglichen Rechtswirkungen sowie der Justitiabilitat interinstitutioneller Vereinbarungen untersucht.