Gå direkte til innholdet
Wechselrecht Und Abstraktionsdogma
Spar

Wechselrecht Und Abstraktionsdogma

Der Wechsel wird in Deutschland traditionell als -abstraktes- Wertpapier bezeichnet. Damit meint man vor allem das Verhaltnis zwischen der Wechselforderung und dem zugrundeliegenden Rechtsgeschaft. Aufgrund des Abstraktionsdogmas kann der Wechselschuldner dem Wechselanspruch des ersten Nehmers Einreden aus dem Kausalverhaltnis nur uber das Bereicherungsrecht entgegensetzen. Obwohl nicht-dauernde Einreden keinen Bereicherungseinwand nach 821 BGB begrunden, hat der BGH zwischen den am Grundgeschaft beteiligten Parteien solche Einreden gegen die Wechselforderungen zugelassen.
Nach der vorliegenden Untersuchung ist der Rechtsprechung des BGH im Ergebnis zuzustimmen; ausserdem ist das Dogma von der Abstraktheit des Wechsels generell aufzugeben."
Undertittel
Eine Untersuchung Zu Den Wirkungen Von Einreden Aus Dem Grund- Geschaeft Gegenueber Der Wechselforderung Des Ersten Nehmers
ISBN
9783631424032
Språk
Tysk
Vekt
310 gram
Utgivelsesdato
1.3.1990
Antall sider
152