Die Moderne hat den Pranger nicht abgeschafft, sondern nur neu erfunden: Der Schauplatz fur die offentliche Vorfuhrung und Beschamung von Personen ist im 21. Jahrhundert digital. Justiz und Strafverteidigung sind davon unmittelbar betroffen. Nicht nur Verdachtige, Beschuldigte und Angeklagte werden unter Aushohlung der Unschuldsvermutung an den medialen Pranger gestellt - auch deren Verteidigerinnen und Verteidiger finden sich dort immer ofter wieder. Die damit einhergehenden offentlichen Angriffe und das wechselseitige Zusammenspiel zwischen Medien, Politik und Justiz gefahrden unseren Rechtsstaat. Fur die Strafverteidigung erwachsen daraus u. a. neue Anforderungen im Umgang mit den Medien.