Fehler bei der Einberufung einer GmbH-Gesellschafterversammlung konnen zur Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit der gefassten Beschlusse fuhren. Unter Berucksichtigung von Rechtsprechung und Literatur beleuchtet die Arbeit differenziert die Voraussetzungen einer ordnungsgemaen Ladung und Mitteilung der Tagesordnung sowie Rechtsfolgen bei Verstoen. In diesem Kontext werden die analoge Anwendung der 241 ff. AktG sowie die Ausstrahlungswirkung des MoPeG-Beschlussmangelrechts fur Personengesellschaften aus 110 ff. HGB auf die GmbH untersucht. Nach den von der Verfasserin entwickelten Grundsatzen zur gangigen Praxis"e; einer digitalen Ladung kann diese - ohne einschlagige Satzungsregelung - der Befugnis zur Beschlussanfechtung entgegenstehen.