Zivil- und Militarkabinett, Grundungen des 18. Jahrhunderts, waren Instrumente koniglicher Selbstregierung. Die Kabinettschefs, adelige Offiziere und adelige Laufbahnbeamte, bildeten als Vertrauensleute der Monarchen deren Pufferinstanz gegenuber der wachsenden Staatsverwaltung und eigenwilligen Ministern. Kabinettschefs waren bei der Personalauswahl und zuweilen in Entscheidungssituationen bedeutsam. Als mit der Verfassung ab 1848 Parlamente eine Rolle spielten, standen Kabinette in der Kritik, aber Preuens Konige hielten an ihrem monarchischen Regierungsapparat bis 1918 fest. Kabinette funktionierten wie Staatsbehorden und kooperierten mit den Regierungsspitzen, behielten als Buros des Monarchen aber weiter ihren Sonderstatus. Extrakonstitutionell agierte besonders das Militarkabinett, das Wilhelm I. ab 1861 starkte, um eine vom Parlamentseinfluss freie Kommandozentrale zu besitzen. Analog etablierte Wilhelm II. 1889 das Marinekabinett. Der Band zeigt all dies in 320 Dokumenten.