Das Dritte Buch des Handelsgesetzbuches umfasst in den 238-342a HGB das Bilanzrecht, d.h. die Vorschriften uber Handelsbucher. Im einzelnen finden sich dort die Bestimmungen zu Buchfuhrung, Inventar, Bilanz, Jahresabschluss u.a. als Vorschriften fur alle Kaufleute sowie die Bestimmungen zu Lagebericht, Konzernabschluss, Konzernlagebericht, Prufung, Offenlegung u.a. als Vorschriften fur Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschrankter Haftung), bestimmte Personenhandelsgesellschaften, eingetragene Genossenschaften, Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen. Der Leser findet in dem vorliegenden Grosskommentar die umfangreiche Kommentierung des gesamten Bilanzrechts. Auf alle bei Buchfuhrung und Rechnungslegung sich stellenden Fragen gibt das Werk umfassende Antwort und leistet gleichermassen eine erschopfende Darstellung und Auswertung der hierzu umfangreich ergangenen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur. Den Grosskommentar benotigen Wirtschaftsprufer, Steuer- und Unternehmensberater, vereidigte Buchprufer, Rechtsanwalte, Richter."