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Geringfügige Beschäftigung
Spar

Geringfügige Beschäftigung

Alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse müssen wie andere Beschäftigungsverhältnisse der Sozialversicherung gemeldet werden. Legt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zudem eine Lohnsteuerkarte vor, ist der Lohnsteuerabzug nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte vorzunehmen. Damit ergeben sich zahlreiche Beratungsfelder.
Undertittel
Sozialversicherungsrecht - Lohnsteuerrecht - Arbeitsrecht
ISBN
9783834911995
Språk
Tysk
Vekt
310 gram
Utgivelsesdato
28.10.2008
Antall sider
231