Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Offentliches Recht / Verwaltungsrecht, Note: 3,0, Fachhochschule der Sachsischen Verwaltung Meien, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit ist es herauszufinden, inwieweit offentlich-rechtliche Satzungen in der Gemeinde Anwendung finden. Dabei werden die gesetzlichen Grundlagen und Satzungsarten untersucht. Es erfolgt ein Vergleich mit gemeindlichen Rechtsverordnungen und eine Darstellung der gerichtlichen Kontrolle. Eine Untersuchung von Satzungen findet an zwei Beispielen aus Hochkirch statt. Anhand der von mir gewahlten Satzungen werden typische Anwendungsbereiche in sachsischen Gemeinden erortert. Es wird auch analysiert, welche Regelungsinhalte Satzungen besitzen konnen. Zum Schluss der wissenschaftlichen Arbeit folgt ein Fazit. Hierbei wird noch einmal genauer auf die Rolle und Bedeutung der gemeindlichen Satzung eingegangen und wie wichtig diese Handlungsform in den sachsischen Gemeinden ist. Den Gemeinden muss das Recht gewahrleistet sein, alle Angelegenheiten der ortlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. (Artikel 28, Absatz 2 Grundgesetz) Gema Artikel 28 Abs. 2 GG ist die Gemeinde eine anerkannte Institution und ein Element im foderalistischen System der Bundesrepublik Deutschland. Zugleich ist dieser Artikel wohl der bedeutendste fur die Kommunen und Garant fur die Selbstverwaltung.