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Die gesetzliche Verfahrensstandschaft im Kindesunterhaltsverfahren gemaeß § 1629 Abs. 3 S. 1 BGB
Die gesetzliche Verfahrensstandschaft im Kindesunterhaltsverfahren gemaeß § 1629 Abs. 3 S. 1 BGB
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Die gesetzliche Verfahrensstandschaft im Kindesunterhaltsverfahren gemaeß § 1629 Abs. 3 S. 1 BGB

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Der Kindesunterhalt ist nach aktueller Rechtslage im Namen des betreuenden Elternteils als gesetzlicher Verfahrensstandschafter geltend zu machen, soweit die Eltern miteinander verheiratet sind. Sind die Kindeseltern nicht verheiratet, so ist die Geltendmachung des Kindesunterhalts nur im Namen des Kindes zulassig. Der Autor greift die Frage auf, ob diese Ungleichbehandlung von ehelichen und unehelichen Kindern gerechtfertigt ist. Hierbei geht er auf die mit der gesetzlichen Verfahrensstandschaft verbundenen Probleme materiell-, verfahrens-, vollstreckungs- sowie standesrechtlicher Art ein. Unter Bezugnahme auf den Sinn und Zweck der gesetzlichen Verfahrensstandschaft prasentiert der Autor Reformvorschlage zur Gestaltung einer verfassungsgemaen und praxisorientierten Gesetzeslage.
ISBN
9783631788660
Språk
Tysk
Utgivelsesdato
25.4.2019
Tilgjengelige elektroniske format
  • PDF - Adobe DRM
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