In den internationalen Umweltbeziehungen herrscht seit der Rio-Konferenz von 1992 Einigkeit daruber, dab Staaten erst ab einem bestimmten Entwicklungsstand vereinbarte Umweltverpflichtungen erfullen konnen. Dies hat zu dem Konzept der "gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten" gefuhrt, das der ungleichen Befahigung der Industriestaaten einerseits und der Entwicklungslander andererseits zur wirksamen Beteiligung am Schutz der globalen Umwelt Rechnung tragen will. Es wirkt sich vor allem in unterschiedlichen Umweltschutzverpflichtungen fur die verschiedenen Staatengruppen sowie in der Gewahrung von Erfullungshilfe zugunsten der Entwicklungslander, aus. Die Autorin beantwortet insbesondere die Frage, inwieweit die Vertragsstaaten der modernen multilateralen Umweltschutzubereinkommen diesem Konzept folgen und es in konkrete Mabnahmen umsetzen.