Der Autor geht der Frage nach, wer die Juristen waren, die sich in den Dienst des nationalsozialistischen Regimes stellten und die Ausgrenzung und den Mord politisch und ethnisch verfolgter Menschen rechtlich absicherten. Sie schufen und leiteten Institutionen, die nach Kriegsbeginn erstmals den organisierten Massenmord in Polen und der Sowjetunion mit den zu diesem Zweck aufgestellten Einsatzgruppen der SS durchfuhrten. Obwohl diese Juristen fur die juristische Legitimierung des menschenverachtenden Systems des NS-Staates unerlasslich waren, kennt man heute kaum ihre Namen - sie waren Manner burgerlicher Herkunft, die den hunderttausendfachen Mord planten und umsetzten. Doch was brachte sie dazu, als studierte, promovierte Juristen solch einem System bedingungslos zu dienen?