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Die Anwendung von Art. 102 AEUV auf geistiges Eigentum und Sacheigentum
Die Anwendung von Art. 102 AEUV auf geistiges Eigentum und Sacheigentum
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Die Anwendung von Art. 102 AEUV auf geistiges Eigentum und Sacheigentum

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Diese Untersuchung der Anwendung von Art. 102 AEUV auf geistiges Eigentum und Sacheigentum gelangt zu dem Ergebnis, dass beide Eigentumsarten aus kartellrechtlicher Sicht grundsatzlich gleich zu behandeln sind. Schwerpunktmaig werden der spezielle Fall des Marktmachtmissbrauchs durch die Zugangsverweigerung zu einer korperlichen oder immateriellen Einrichtung sowie die erforderliche Abgrenzung von Primar- und Sekundarmarkt dargestellt. Die Missbrauchsvoraussetzungen nach Art. 102 und der Essential-Facility-Doktrin werden auf mogliche Besonderheiten bei der Anwendung auf geistiges Eigentum untersucht. Das Kriterium der Verhinderung eines neuen Produktes wird unter Berucksichtigung seiner Entstehungsgeschichte neu definiert und seine besondere Bedeutung in diesem Kontext herausgearbeitet.
Undertittel
Die Voraussetzungen des Kontrahierungszwangs nach Art. 102 AEUV und der Essential-Facility-Doktrin unter besonderer Beruecksichtigung der Unterschiede zwischen geistigem Eigentum und Sacheigentum
ISBN
9783653010749
Språk
Tysk
Utgivelsesdato
20.9.2011
Tilgjengelige elektroniske format
  • PDF - Adobe DRM
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