Der Werkvertrag ist nicht zuletzt aufgrund seiner Vielgestaltigkeit einer der interessantesten und facettenreichsten Vertragstypen des BGB. So reicht das Spektrum des Werkvertrages bekanntlich von der Reparatur eines Kfz uber den Bau eines Hauses bis zur Auffuhrung eines Theaterstucks. Gemessen an der Bandbreite des Werkvertrags sind die gesetzlichen Regelungen uberschaubar. Daran hat auch die zum 1.1.2018 erfolgte Aufnahme einiger Unterfalle des Werkvertrags (z.B. des Bauvertrags) und werkvertragsahnlicher Vertragstypen (z.B. des Architekten- und Ingenieurvertrags) in das BGB nichts geandert. Da eine erschopfende Behandlung des Werkvertrags und der werkvertragsahnlichen Vertrage, jedenfalls eine solche, die die jeweiligen Besonderheiten der verschiedenen Erscheinungsformen in der Praxis berucksichtigt, den Umfang eines praxistauglichen Handbuchs sprengen wurde, widmet sich das vorliegende Werk allein den Vertragstypen, die jungst Eingang in das BGB gefunden haben. Dabei mochte das vorgelegte Handbuch neben den unerlasslichen Grundlagen des Werkvertragsrechts vor allem die Struktur des Werkvertrages und der werkvertragsahnlichen Vertrage aufzeigen. Es soll all denjenigen eine wertvolle Hilfe sein, die in Wissenschaft und Praxis mit dem Werkvertrag und seinen verschiedenen Erscheinungsformen befasst sind.