Im Wege des Rechtsvergleichs setzt sich der Autor mit den Rechtsinstituten des mittelbaren Besitzes im deutschen Recht und des Bailment im Common Law auseinander. Die Rechtsnatur des mittelbaren Besitzes ist in der deutschen Rechtswissenschaft bis zum heutigen Tage umstritten und das Bailment ist ein in deutscher Sprache bislang kaum untersuchtes Rechtsinstitut.Der Autor zeigt einerseits die Parallelen der beiden sachenrechtlichen Rechtsinstitute auf, die sich in ihrer Bedeutung fr die Zuordnung dinglicher Rechte und des an sie anknpfenden Besitzschutzes zeigen. Andererseits arbeitet er die entscheidende Bedeutung des Besitzmittlungswillens fr die Bestimmung der Rechtsnatur des mittelbaren Besitzes heraus, der - anders als das unmittelbare Recht zum Besitz des Bailor - echter Besitz ist.