Die Ubernahme der Behandlung eines Patienten durch den Heilkundigen stellt einen Schlusselpunkt im Arzt-Patienten-Verhaltnis dar. Das unfreiwillige Ubernahmeverschulden"e; bezeichnet hierbei eine Situation, in welcher der Arzt ohne Not, sowie gegen besseres Wissen und Konnen, eine Behandlung ubernimmt, da er sich dazu gedrangt sieht. Die vorgenommenen medizinischen Manahmen kann er unter diesen Umstanden nicht nach dem sogenannten Facharztstandard"e; durchfuhren. Dabei bedeutet die Unfreiwilligkeit der Behandlungsubernahme nicht notwendigerweise, dass vorwerfbares Fehlverhalten des Arztes vorliegt. Als Schwerpunkt dieser Studie wird die mit dem bernahmeverschulden zusammenhngende Problematik der Haftung des Arztes diskutiert. Dabei werden wesentliche Aspekte anhand der geltenden Rechtsprechung entwickelt und mgliche Lsungsanstze vorgestellt.