In Zeiten knappen Wohnraums, stark ansteigender Neuvertragsmieten und daraus resultierender eingeschr nkter Mietermobilit t wird der Ruf nach neuen M glichkeiten, Wohnraum wieder "effizienter" zu nutzen, lauter - besonderes Augenmerk wurde zunehmend auf ein "Recht auf Mietwohnungstausch" geworfen: Ein Recht zweier Mieterparteien, gegenseitig in das bestehende Mietverh ltnis des jeweils anderen einzutreten, ohne dass der Vermieter dem willk rlich, sondern nur aus wichtigen Gr nden widersprechen k nnte. Doch w re ein solches Recht eine m gliche L sung? Die Autorin zeigt: Zwar k nnte ein Tauschrecht die Wohnungsnot lindern, indem es Mietermobilit t f rdert, doch es st t an nicht vertretbare rechtliche und praktische Grenzen. Historische Vorbilder ( 8 WMG, 30 MschG 1942) und internationale Vergleiche ( sterreich 13 MRG, Schweden, Kap. 12 35 jdb) offenbaren Probleme: Von sozialer Ungerechtigkeit bis hin zu wirkungslosen - gar "toten" Regelungen. Vor allem aber steht ein solches Recht in Konflikt mit der Eigentums- und Vertragsfreiheit der Vermieter (Artt. 14 GG, 2 GG). Der Eingriff in jene Rechte ist nach Ansicht der Verf. verfassungsrechtlich (derzeit) nicht zu rechtfertigen.