Mit der Befreiung des deutschen Volkes vom Faschismus, die mit der bedingungslosen Kapitulation der Hitlerwehrmacht im Mai 1945 ihren Anfang nahm, kam es in den vier Besatzungszonen darauf an, auch die K pfe der Menschen von nazifaschistischer Ideologie frei zu machen und ein antifaschistisch-demokratisches Deutschland aufzubauen, wie es die Potsdamer Konferenz 1945 beschlo . Der Alliierte Kontrollrat, der sich aus den obersten Milit rs der vier Besatzungsm chte zusammensetze, bte die Regierungsgewalt aus. Seine Beschl sse konnten nur einstimmig gefasst werden. Das betraf selbstverst ndlich auch alle Rechtsvorschriften zur Entnazifizierung. Im Buch wird - dem Kontrollratsgesetz Nr. 10 vom 20. Dezember 1945 "Bestrafung von Personen, die sich Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden oder die Menschlichkeit schuldig gemacht haben"; - der Kontrollratsdirektive Nr. 24 vom 12. Januar 1946 "Entfernung von Nationalsozialisten und Personen, die den Bestrebungen der Alliierten feindlich gegen berstehen, aus mtern und verantwortlichen Stellungen"; - der Kontrollratsdirektive Nr. 38 vom 12. Oktober 1946 "Verhaftung und Bestrafung von Kriegsverbrechern, Nationalisten und Militaristen und Internierung, Kontrolle und berwachung von m glicherweise gef hrlichen Deutschen" besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Sie bildeten die Grundlage f r das "Gesetz Nr. 104 zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus" vom 5. M rz 1946 f r Bayern, Gro -Hessen und W rttemberg-Baden und den "Befehl Nr. 201 des Obersten Chefs der Sowjetischen Milit radministration in Deutschland ber die Anwendung der Kontrollratsdirektiven Nr. 24 und Nr. 38 ber die Entnazifizierung" vom 16. August 1947. Der Autor erl utert beispielhaft das unterschiedliche Herangehen nicht nur der Besatzungsm chte 1945 bis 1949. Es wird weitgehend darauf verzichtet, diese Dokumente zu kommentieren, weil sie Sinn, Inhalt, Ziel und auch Fehler der Entnazifizierung in Deutschland in den ersten Nachkriegsjahren am