Das Konkurrenzverhaltnis zwischen der spezialgesetzlichen und der burgerlich-rechtlichen Prospekthaftung ist Gegenstand dieser Arbeit. Im Rahmen einer historisch-funktionalen Betrachtung werden die Entwicklungslinien sowie die rechtsokonomische Funktion der beiden Ausformungen der Prospekthaftung aufgezeigt. Der Erlauterung, dass es sich bei der burgerlich-rechtlichen Prospekthaftung um eine verfassungsrechtlich unzulassige Rechtsfortbildung handelt, folgt eine Analyse des jeweiligen Anwendungsbereichs. Daraus wird das rechtspraktische Bedurfnis einer einheitlichen spezialgesetzlichen Prospekthaftung deutlich. Durch das vom Autor vorgeschlagene Prospekthaftungsgesetz bliebe fur die burgerlich-rechtliche Prospekthaftung kein Anwendungsbereich und es konnte von ihr Abschied genommen werden.