Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, Hochschule Aalen, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Leben eines Unternehmens kommt der Nachfolgeregelung eine wesentliche Bedeutung zu. Zum einen kann es sich als schwierig gestalten, einen geeigneten Nachfolger zu finden, zum anderen kann die steuerneutrale Ubertragung des Unternehmens auf den jeweiligen Nachfolger aus steuerlicher Sicht herausfordernd sein. Hierbei kommt 6 Abs. 3 EStG eine zentrale Rolle zu, da er eine steuerneutrale Ubertragung eines Unternehmens auf den Nachfolger ermoglicht. Die im Unternehmen entstandenen stillen Reserven werden bei dieser Ubertragung nicht aufgedeckt, um die Liquiditat und somit die Fortfuhrung des Unternehmens zu ermoglichen. Bei einer unentgeltlichen Ubertragung steht dem ubertragenen Vermogen tatsachlich kein diesem entsprechender Wert gegenuber. Daher stellt der Gesetzgeber das Realisationsprinzip zur Sicherung des Unternehmens hier vor das Subjektsteuerprinzip. 6 Abs. 3 EStG stellt eine Durchbrechung des Subjektsteuerprinzips dar, da stille Reserven unentgeltlich auf einen neuen Rechtstrager ubergehen. Das Subjektsteuerprinzip sieht jedoch vor, dass diese bei dem Steuerpflichtigen zu versteuern sind, bei dem sie wirtschaftlich entstanden sind. 6 Abs. 3 EStG ist jedoch kein allgemeiner Rechtsgrundsatz, nachdem stille Reserven nicht aufgedeckt werden mussen, soweit die Besteuerung sichergestellt ist.