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§ 31 BGB bei Doppelmandatschaft
§ 31 BGB bei Doppelmandatschaft
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§ 31 BGB bei Doppelmandatschaft

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Die Arbeit beschäftigt sich mit der Haftung der abordnenden Gesellschaft für Pflichtverletzungen ihres abgeordneten Organwalters in der aufnehmenden Gesellschaft. Im Mittelpunkt steht dabei die Zurechnungsnorm § 31 BGB. Untersucht wird in einem ersten Schritt, ob sich eine Haftung gemäß § 31 BGB auch mit Haftungsnormen, die nicht (auch) an die abordnende Gesellschaft adressiert sind – namentlich die aktienrechtlichen Binnenhaftungsnormen §§ 93, 116 AktG - konstruieren lässt. Das ist zu verneinen, da § 31 BGB stets eine Pflichtenstellung der Gesellschaft voraussetzt. In einem zweiten Schritt wird dann untersucht, wann der Doppelmandatar bei seiner Tätigkeit in der aufnehmenden Gesellschaft gemäß § 31 BGB auch "in Ausführungen der Verrichtungen" für die abordnende Gesellschaft handelt. Schließlich werden die der abordnenden Gesellschaft eine Pflichtenstellung zuweisenden Haftungsnormen unter besonderer Berücksichtigung der Situation der Doppelmandatschaft näher beleuchtet.
Undertittel
Die Haftung der abordnenden Gesellschaft fur Pflichtverletzung ihres abgeordneten Organwalters
ISBN
9783748901280
Språk
Tysk
Utgivelsesdato
17.5.2019
Tilgjengelige elektroniske format
  • PDF - Adobe DRM
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