Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich BWL - Controlling, Note: 2,3, Hochschule fur angewandtes Management GmbH, Sprache: Deutsch, Abstract: "e;Keine Sonderrechte, sondern Menschenrechte"e; fordert die deutsche Sozialistin Clara Zetkin bereits im Jahre 1910. Durch Artikel 3 GG legt die deutsche Gesetzgebung rund funf Jahrzehnte spater offiziell eine Gleichstellung von Mann und Frau als unmittelbar geltendes Recht fest. Somit sollte eigentlich davon ausgegangen werden konnen, dass aufgrund dieser gesetzlichen Fixierung mannliche Dominanzkultur und vor allem eine geschlechtsspezifische Ungleichbehandlung im Beruf zuruckgewiesen werden. Dies ist jedoch nicht so, weswegen im Verlauf dieser Arbeit auf die Ursachen fur die weibliche Unterreprasentanz in Fuhrungspositionen eingegangen werden soll.