Die Menschenwurde kann heute als eine zentrale, auch praktisch wirkungsmachtige Kategorie in den Kulturen und Rechtsordnungen zumal der europaischen Staaten angesehen werden. Zu diesem Befund will es dann aber nicht recht passen, dass eine - auch den Rechtsbegriff einschlieende - konsentierte Begrundung der Menschenwurde nach wie vor fehlt. Gilt dies schon fur die deutsche rechtswissenschaftliche, aber auch rechtsphilosophische Diskussion um den Begriff der Menschenwurde, zeigen sich bei naherem Hinsehen auch europaische Differenzen, etwa im Vergleich mit dem Menschenwurdeverstandnis in der Verfassung Italiens (und den Verfassungen anderer europaischer Staaten). In einer solchen Situation erscheint es sinnvoll, sich der moglichen Wege zur Menschenwurde"e; zu vergewissern, und zwar sowohl in begriffsgeschichtlicher als auch in zeitgenossischer rechtswissenschaftlicher Perspektive. Eben dies unternimmt dieser Band in Form eines deutsch-italienischen Dialogs: Denn es ist gerade die italienische Rechts- und Staatsphilosophie, die sich kraft einer eigenen Form der Traditionspflege europaischer Geisteswissenschaft"e; darum bemuht, bereits gewonnene Einsichten zum hier thematischen Begriff der Menschenwurde nicht in Vergessenheit geraten zu lassen.