Steuerberatungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 1975 (BGBl. I S. 2735), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618) geändert worden ist.Das Steuerberatungsgesetz (StBerG) regelt die gewerbliche, auch nebenberufliche oder unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen durch Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie befugte Gesellschaften in Deutschland.Im Gesetz werden geregelt:Einschränkungen des Kreises der zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugten PersonenAufstellung von Voraussetzungen für die Berufszulassung und die BerufsausübungZulassung der Sonderformen Lohnsteuerhilfeverein und SteuerberatungsgesellschaftFestlegung bestimmter Rechte und Berufspflichten des BeratersNormierung der Berufsgerichtsbarkeit