Dieser Band dokumentiert eine Podiumsdiskussion, die das Leipziger Institut fur Grundlagen des Rechts veranstaltet hat. Die Autoren - teils vorwiegend praktisch, teils vorwiegend akademisch tatig - befassen sich differenziert mit der anhaltenden Debatte um die Zulassigkeit staatlicher Folter. Das Thema des Forums war zunachst gewahlt mit Blick auf die damals aktuellen Geschehnisse um den spateren Rechtsreferendar Magnus Gafgen und den Frankfurter Polizeivizeprasidenten Wolfgang Daschner. Die Einzelheiten des Falles sind hier im Beitrag des hessischen Generalstaatsanwaltes Dieter Anders nachzulesen. Alle Beitrage weisen jedoch uber dieses Exempel hinaus, indem sie sich mit den historischen und gegenwartigen Wurzeln des Verbots staatlicher Misshandlungen in Art. 104 Abs. 1 Satz 2 GG beschaftigen. Obwohl die Debatte uber die Zulassigkeit staatlicher Folter - angesichts des eindeutigen geSetzlichen Wortlauts - ihrerseits Schaden anzurichten geeignet ist, erschien es doch sinnvoll, das Feld nicht denjenigen zu uberlassen, die insofern eine 'Liberalisierung' fordern, sondern zum vielleicht wiederholten Mal zu dokumentieren, dass staatliche Folter im Geltungsbereich des GrundgeSetzes untersagt bleibt.