Der Autor befasst sich mit der Haftung fur fehlerhaftes Informationsverhalten gegenuber den Anlegern am regulierten Wertpapiermarkt. Ein Uberblick uber mogliche Anspruchsgrundlagen zeigt, dass Schadensersatzanspruche von Anlegern oftmals allein auf 826 BGB gestutzt werden konnen. Im Fokus der Untersuchung steht daher die Frage, unter welchen Voraussetzungen das Informationsverhalten sittenwidrig ist. Sie wird dahingehend beantwortet, dass aus den guten Sitten im Sinne von 826 BGB die Pflicht folgt, tauschendes Informationsverhalten gegenuber den Anlegern am regulierten Wertpapiermarkt zu unterlassen. Im Weiteren werden die Kriterien bestimmt, anhand derer die Eignung zur Irrtumserregung zu beurteilen ist.