Die Zahl an Steuerfallen und deren Komplexitat steigt immer weiter, die Zahl an Finanzbeamten kann nicht Schritt halten. Seit 2017 ist der Einsatz von Risikomanagementsystemen, mit denen die Steuerverwaltung teil- oder vollautomatisiert Steuerfalle bearbeitet, gesetzlich geregelt. Philipp Heller untersucht und bewertet diese Systeme auf ihre Rechtsnatur, die Vereinbarkeit ihres Einsatzes und ihrer Rechtsgrundlage mit dem Grundgesetz, das Wirken im foderalen Gefuge, die Rechte der Steuerpflichtigen und eine unabhangige Kontrolle hin. Im Ergebnis kann die Finanzverwaltung solche Systeme - insbesondere kunstliche Intelligenz - einsetzen, die Rechtsgrundlagen in der Abgabenordnung sollten jedoch konkrete und kontrollierbare Leitlinien vorgeben.(deg)(deg)Philipp Heller leistet einen Beitrag zum Diskurs uber das Verhaltnis von menschengemachtem Recht und Anwendungen der Kunstlichen Intelligenz beim Vollzug der Steuergesetze.