Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Revision, Pr fungswesen, Note: 2,3, Hochschule f r Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Sprache: Deutsch, Abstract: 1 Einleitung Nach den handelsrechtlichen GoB gelten Gewinne erst dann als realisiert, wenn sie tats chlich eingetreten sind, das hei t wenn sie durch den Markt best tigt wurden. Betrachtet man nun die Situation in einem Konzern, muss man feststellen, dass dieses Realisationsprinzip nicht auf Gewinne aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen von Verm gensgegenst nden zutrifft. Somit wird deutlich, dass die Gewinne keine zul ssigen Bestandteile bei der Bewertung eines Verm gensgegenstandes darstellen. Die Verm gensgegenst nde werden hingegen nur mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, die gegebenenfalls um planm ige Abschreibungen fortgeschrieben werden. F r die innerkonzernlichen Verluste gilt ebenfalls, dass diese erst angesetzt werden d rfen, wenn sie durch den Au enumsatz best tigt wurden. Das Vorsichts- und Niederstwertprinzip, das im Einzelanschluss Anwendung findet, trifft auf die Verluste aus innerlichen Gesch ften nicht zu. Im Folgenden werden der Begriff sowie der Anwendungsbereich der Zwischenergebniseliminierung n her erl utert und es wird auf die rechtlichen Grundlagen sowohl nach HGB als auch nach IAS7IFRS eingegangen. Danach werden die Konzernbestandspr fung sowie die Ermittlung der Wertans tze f r die Konzernbest nde betrachtet. Zum Abschluss werden verschiedene M glichkeiten der Pr fung der Zwischenergebniseliminierung vorgestellt.