Warum Naturwissenschaftsrecht? Recht ist artifiziell, ein institutionengebundenes gesellschaftliches Konstrukt. Das Verhaltnis der Rechtswissenschaften zu den Naturwissenschaften ist auf den ersten Blick ein Nichtverhaltnis. Gemeinsame Diskursformate oder interdisziplinare Foren gibt es - wohl auch aufgrund der hohen Verstandigungsbarrieren - nicht. Gleichwohl zeigt sich bei naherer Betrachtung ein sehr differenziertes Bild. Klaus Ferdinand Garditz zeigt skizzenhaft - eher im Sinne eines Forschungsprogramms - auf, warum das Recht zwar einerseits Naturwissenschaften braucht, sich im Umgang mit ihnen aber andererseits so schwertut.