Grund- und damit Ewigkeitsfragen des Rechts sind der Gegenstand dieser Aufsatze. Sie offnen weitlaufige Flanken zur Philosophie, insbesondere zur Ethik und zur politischen Philosophie, aber auch zu anderen philosophischen Spharen wie der Philosophie des Geistes und der Metaphysik. Im ersten Teil geht es um Grenzen der Rechtfertigung todlicher Gewalt, die Staaten ausuben: in Kriegen gegeneinander, aber in Ausnahmelagen des innerstaatlichen Notstands auch gegen die eigenen Burger.Eine legitime Form staatlicher Gewalt ist das Strafrecht. Lasst sich sein Begriff aus archaischen Wurzeln von Rache und Vergeltung erhellen? Setzt strafrechtliche Schuld den freien Willen des Taters voraus? Darf ihn das Recht wegen besonders gravierender Verbrechen als Feind"e;, statt als Burger der Gesellschaft behandeln? Grundfragen, denen der zweite Teil nachgeht.Der dritte Teil fragt nach den Grenzen zwischen Leben und Tod in der Medizin und nach Zustandigkeit wie Berechtigung, daruber zu entscheiden.