Der Kunduz-Untersuchungsausschuss fuhrte als erster Verteidigungsausschuss seit Inkrafttreten des Parlamentarischen Untersuchungsausschussgesetzes (PUAG) offentliche Beweiserhebungen durch. Marie-Christin Meier untersucht die Vereinbarkeit dieser Offentlichkeitspraxis mit den Regeln des PUAG und den Vorgaben des Grundgesetzes. Sie erforscht den Einfluss einer einfachgesetzlichen Verfahrensordnung mittels eines Vergleichs der Offentlichkeitspraxis vor und nach Inkrafttreten des PUAG. Bei der Untersuchung der Offentlichkeitspraxis des Kunduz-Untersuchungsausschusses erfolgt eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob durch sie Minderheitenrechte verletzt wurden.