Die Untersuchung befasst sich mit der Notwendigkeit einer Harmonisierung der Verfolgungsverjahrung in der Europaischen Union. Eine solche Notwendigkeit begrundet der Autor mit den gravierenden Unterschieden zwischen den nationalen Verjahrungsregelungen in der EU und den daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen. Nach einer umfassenden Analyse der Rechtsetzungs- und Harmonisierungskompetenzen der EU in Bezug auf die Verfolgungsverjahrung gelangt der Autor zu dem Schluss, dass sich eine nennenswerte Angleichung des Verjahrungsrechts nur durch freiwillige Reformen in den Mitgliedstaaten erreichen lasst. Den Anstoss hierzu konnte eine Europaische Modellregelung zur Verjahrung liefern.