Gegenstand der Arbeit ist – gerade vor dem Hintergrund des Verfahrens des Bundeskartellamts gegen Facebook betreffend die Zusammenfu¨hrung von (Nutzer-)Daten aus verschiedenen Quellen – die Frage, ob und inwieweit Bestimmungen des AGB- und Lauterkeitsrechts als Maßstab der Missbrauchsaufsicht herangezogen und insofern kartellrechtlich durchgesetzt werden ko¨nnen. Hierbei soll auch u¨berpru¨ft werden, ob allfa¨llige Durchsetzungsdefizite durch das Kartellrecht u¨berwunden werden mo¨gen. Damit betrifft die Arbeit das rechtspolitisch bedeutsame Thema der richtigen Regulierung der monopolaffinen Digitalökonomie.