Studienarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2.3, FernUniversitat Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Wettbewerb ist ein Ordnungsprinzip der Marktwirtschaft , eine der Saulen der sozialen Marktwirtschaft. Er ist in der Wirtschaftsverfassung verankert , notwendig und sowohl innerhalb der Ziele der Europaischen Union als auch in der Werteordnung der Bundesrepublik Deutschland von Stellenwert. Das Kartellrecht ist eingeschlossen im Wettbewerbsrecht im weiteren Sinne und erfullt insbesondere die Funktion des Schutzes der Preis- und Wertschopfungsprozesse. Die Kartellaufsicht lasst sich in die Bereiche Strukturkontrolle und Verhaltenskontrolle unterteilen. Das letzterer zugehorige Verbot wettbewerbsbeschrankender Vereinbarungen ist eine der (drei) Saulen des (europaischen und deutschen) Kartellrechts. Das Kartellrecht kann sowohl uber Verfahren auf EU- als auch deutscher Ebene durchgesetzt werden. Von zentraler Bedeutung fur die Kartellrechtsdurchsetzung ist der private Schadensersatzanspruch gema 33a ff. GWB. Dieser Anspruch soll eine Abschreckungswirkung entfalten und dem Effektivitatsgrundsatz (demgema Recht der Mitgliedstaaten Ausubung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmoglich machen oder uberma ig erschweren darf) gema Art. 4 Abs. 3 AEUV Geltung verschaffen. Der Kreis der Anspruchsberechtigten ist dabei im Zeitverlauf durch die Rechtsprechung immer breiter interpretiert bzw. verstanden worden. So hat der EuGH zunachst geurteilt , dass fur die volle praktische Wirksamkeit des EU-rechtlichen Kartellverbots erforderlich sei, dass (grundsatzlich) jedermann Ersatz des Schadens verlangen konne, der ihm durch einen Kartellversto entstanden sei. Nachdem der BGH zwischenzeitlich klargestellt hatte, dass auch indirekten Abnehmern der Kartellteilnehmer bei Schadigung ein Ersatzanspruch zusteht , hat der EuGH ausdrucklich anerkannt, dass auch sogenannte Preisschirmeffekte von Kartellen zu Schaden fuhren konnen, deren Ersatz Geschadigte von den Kartellmitgliedern verlangen konnen. Preisschirmeffekte resultieren, wenn an einem Kartell nicht beteiligte Unternehmen in Anbetracht der Machenschaften des Kartells ihre Preise hoher festsetzen, als sie dies ohne das Kartell getan hatten. Probleme treten hier insbesondere im Bereich der Kausalitat i. w. S. (einschlie lich des Schadens dem Grunde und der Hohe nach) sowie der Darlegungs- und Beweislast auf. Die damit zusammenhangenden rechtlichen Fragen werden nachfolgend herausgearbeitet und analysiert.