Die Schrift untersucht anhand eines Modellfalls gravierender bel (existentielle Notlagen, von denen viele Personen betroffen sind), wer in welchem Ausma zur belbehebung verpflichtet ist. Es wird argumentiert, dass Individuen als Pflichtadressaten erhebliche Leistungen zu erbringen h tten. Dies gilt weitgehend unabh ngig von einer spezifischen Moralkonzeption, soweit diese gewissen Ad quatheitsbedingungen gen gt. berforderungseinw nde verschiedener Art k nnen das Ausma der Verpflichtung nicht herabstufen. Allerdings entsteht, sofern Individuen als Pflichtadressaten angesehen werden, ein Koordinationsproblem: Das insgesamt beste Resultat wird unter Umst nden verfehlt. Dies - und nicht etwa die hohe Belastung - rechtfertigt es, die belbehebung als gemeinsame Verpflichtung anzusehen. Da kollektive Entit ten keine eigenst ndigen Pflichtadressaten sind, kann eine gemeinsame Verpflichtung jedoch nur hei en, dass Personen qua Gruppenmitglieder angesprochen werden. Dennoch ergeben sich aus einer solchen Konzeption angesichts gravierender bel anders geartete Pflichtinhalte - sowie bei geeigneten Bedingungen f r ein gemeinsames Vorgehen auch eine Reduzierung des Pflichtausma es.