Die staatskirchenrechtliche Debatte um das Vermogen der Kirchen konzentriert sich zumeist auf sogenannte Staatsleistungen und Kirchensteuer, wahrend die sonstige staatliche Religionsforderung eher vernachlassigt oder populistisch behandelt wird. Um diese verengte Perspektive aufzubrechen, will sich der Band mehrperspektivisch dem Feld staatlicher Religionsfordermanahmen nahern. Von Bedeutung ist auch die rechtsvergleichende Perspektive, die nicht nur andere Fordermodelle als Vergleichsfolie vorstellen soll, sondern gleichzeitig die Frage danach impliziert, ob und inwieweit den einzelnen Mitgliedsstaaten der Europaischen Union nicht Spielraume fur eigene Wege verbleiben mussen, um Kirchen und Religionsgemeinschaften zu fordern.